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ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

Wie unsere Kunden haben wir dem Thema Respekt für die Umwelt stets große Aufmerksamkeit geschenkt: Unser Ziel ist es, mit Recyclingsystemen, der Wiederverwendung von Kleiderbügeln und der Verwendung grüner Rohstoffe den Abfall so weit wie möglich zu reduzieren.
Tatsächlich sind unsere Kleiderbügel zu 100% aus recyceltem Kunststoff hergestellt.
Alle Produktionsabfälle werden an den Rohmateriallieferanten geschickt, der die Abfälle zermahlt, um neues, regeneriertes Material herzustellen, das für neue Produktionen wiederverwendet wird.
Eine der Methoden zur Wiederverwendung von Kleiderbügeln besteht darin, so viel wie möglich von ihnen von den Kunden zurückzugewinnen, die zu mahlenden Stücke auszuwählen, neues Rohmaterial zu erzeugen, um es wieder in die Produktionskette einzubringen und schließlich gebrauchte Kleiderbügel in gutem Zustand wieder auf den Markt zu bringen.
In den letzten Monaten haben wir, auch auf Wunsch unserer Kunden, mehrere Tests mit neuen biologisch abbaubaren und kompostierbaren Materialien der Kategorie Flüssigholz ausgewählt und durchgeführt.
Diese Materialien reagieren angemessen auf die Produktionsanforderungen und haben die optimalen Eigenschaften, um ein fertiges Produkt mit Eigenschaften wie mechanische Festigkeit, Wärme und Ästhetik zu liefern.
Wir glauben, dass diese Ökoprodukte derzeit der richtige Ausgangspunkt sein könnten, um die Ziele des Umweltschutzes mit Blick auf die Nachhaltigkeit im Allgemeinen aktiv zu unterstützen.
Eine Zunahme ihrer Nutzung und Verbreitung kann nur ein Anreiz sein, die Qualität zu verbessern und die Kosten einzudämmen.
Der Hauptunterschied zwischen den Begriffen biologisch abbaubar und kompostierbar liegt in der Zeit des Abbaus und in den Rückständen am Ende der industriellen Kompostierung.
“Eine Substanz ist als biologisch abbaubar definiert, wenn sie sich innerhalb von sechs Monaten zu 90% in einfachere Elemente zersetzt, die im Boden absorbiert werden können.
Ein Stoff wird als kompostierbar definiert, wenn er infolge seines natürlichen oder industriellen Abbaus in weniger als 3 Monaten in Kompost umgewandelt wird und nicht mehr sichtbar sein darf (daher muss sich das Produkt auflösen)”.